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Digitale Barrierefreiheit

Accessibility konsequent mitdenken und umsetzen

Spätestens das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches 2025 in Kraft tritt, rückt das Thema Barrierefreiheit stärker in den Fokus der digitalen Produktentwicklung. Das ist gut, denn auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben gehört Accessibility (kurz: “a11y”) für uns in jeden UX-Design- und Development-Prozess. Denn ganz unabhängig von Gesetzen gilt die Maxime: Je einfacher und klarer die Anwendung, desto besser die User Experience.

“a11y” steht als Abkürzung für das wenig barrierefreie “Accessibility”, denn  A + 11 Buchstaben + y = a11y. Wir sprechen es “Älly” aus.

Für unsere erfahrenen Expert*innen aus den Bereichen UX Design, App Development (iOS/Android) und Web Frontend Development sind die unterschiedlichen Aspekte von Barrierefreiheit seit vielen Jahren Standard.

Wir unterstützen von der Beratung zu den Mindestanforderungen des BFSG über die Umsetzung fehlender Bestandteile in UX, Android/iOS oder Web Frontend bis hin zum Testing. So stellen wir langfristig eine optimale Barrierefreiheit sicher:

Analyse

Wir schauen uns an, was vorhanden ist, identifizieren die Bedarfe und kategorisieren Optimierungspotenziale.

Beratung

Wir stellen Ergebnisse vor, ordnen ein, wie kritisch die Bedarfe sind, und bewerten gemeinsam die nächsten Schritte.

Planung

Auf Basis der Bewertung erstellen wir eine Roadmap für die geplanten Optimierungen hin zu einem verbesserten Reifegrad und zur Erreichung der angepeilten Barrierefreiheitsstufe.

Ausführung

Unser Team aus Expert*innen optimiert die jeweiligen Bestandteile und stellt sicher, dass der definierte Reifegrad der Anwendung erreicht wird.

BFSG Konformität

Wir erreichen einen gesetzeskonformen Reifegrad Ihrer Anwendung. Damit erfüllen wir alle Mindestanforderungen des Gesetzes.

Prozessoptimierung

Wir implementieren weiterführende Prozesse der Barrierefreiheit und optimieren damit das Produkt/den Service langfristig für einen ganzheitlich inklusiven Ansatz.

Digitale Barrierefreiheit Prozessgrafik
Digitale Barrierefreiheit Prozessgrafik
Besseres Kundenerlebnis

Wen betrifft das BFSG?

Barrierefreiheit ist richtig und wichtig - und in einigen Bereichen durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025 gesetzlich vorgeschrieben. Das betrifft:

  • B2C Produkte oder Services (Websites, Apps, ...)
  • Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiter*innen
  • Unternehmen mit mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz 

Achtung, hierbei handelt es sich um einen Auszug, dieser ersetzt keine Rechtsberatung. 

Wem hilft Accessibility?

Ganz unabhängig von individuellen Einschränkungen, die Hürden im digitalen Kontext darstellen, am Ende schaffen wir eine frei zugängliche Zukunft für alle, wenn wir diese Barrieren abbauen. In Zahlen ausgedrückt:

10%

10 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen sind auf eine barrierefreie Anwendung angewiesen.

30%

Für 30 Prozent ist Barrierefreiheit notwendig, um leichtere Einschränkungen der Sinne oder Verständnisprobleme, wie etwa durch eine andere Muttersprache, zu kompensieren.

100%

Alle Nutzer*innen profitieren von der guten User Experience einer optimierten, barrierefreien Anwendung. 

Foto von Peter Krämer
Peter Krämer
Geschäftsführer

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Peter Krämer
Geschäftsführer
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