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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen definiert. Es wurde im Juli 2021 verkündet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Das BFSG ist eine Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882) und des European Accessibility Act (EAA). Es stellt einen rechtlichen Meilenstein dar, der die Zugänglichkeit digitaler Produkte und Dienstleistungen sicherstellen soll.

Welche Ziele verfolgt das BFSG?

Das Hauptziel des BFSG ist es, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten und somit die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen zu fördern. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen zu erhöhen. Dies betrifft beispielsweise den Kultur- und Medienbetrieb, wie die Bereitstellung barrierefreier Literatur in Form von E-Books und den barrierefrei angebotenen Verkauf von Dienstleistungen und Produkten auf Internetseiten.

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Wer ist vom BFSG betroffen und welche Anforderungen stellt es?

Das BFSG betrifft Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer. Sobald ihre Produkte oder Dienstleistungen vom Anwendungsbereich des BFSG erfasst werden, müssen sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Dies gilt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 28. Juni 2025. Mit dem BFSG werden zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet. Für Webseiten- und Online-Shop-Betreiber bedeutet dies beispielsweise, dass sie die internationalen WCAG-Kriterien des W3C einhalten müssen.

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Welche Rolle spielt die Verordnung zum BFSG (BFSGV)?

Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert ebenfalls Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucher*innen erbracht werden.