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Was Menschenrechte mit Deiner Arbeit zu tun haben

„Deine Menschenrechte werden 70", steht dort über den blau-weißen Heftchen der UN bei unserem lokalen Buchhändler. Neugierig greife ich zu und bin erstaunt darüber, wie viel, aber auch, wie wenig eben diese Menschenrechte mit unserem Arbeitsalltag zu tun haben.

Präambel

Bei Cologne Intelligence wird viel Wert darauf gelegt, dass wir alle Möglichkeiten haben uns weiterzubilden und weiterzuentwickeln. Daher dürfen wir nicht nur unsere Schulungen und Konferenzbesuche selbst organisieren, sondern auch so viele Bücher wie eben notwendig bei unserem lokalen Buchhändler bestellen. Die Bestellungen werden dann monatlich der Firma in Rechnung gestellt und das war's. Neulich erst war ich mit einer Kollegin bei eben jenem Buchhändler in Köln-Kalk, um eine Wagenladung Wissen abzuholen, als mir dieses kleine Holzregal ins Auge fiel: „Deine Menschenrechte werden 70", stand dort. Neugierig nahm ich eines dieser kleinen, blau-weißen Heftchen der UN in die Hand und begann zu lesen. Es ist spannend zu reflektieren, wie viele dieser Menschenrechte man wirklich kennt und wie viele nicht. „Die müsste man so manchem Chef oder Kollegen auf den Schreibtisch legen", dachte ich mir und steckte das kostenlos verfügbare Heftchen ein.

Doch der Gedanke ließ mich nicht los, und daher möchte ich jeden dazu einladen, sich einmal die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durchzulesen und darüber nachzudenken, wie viele dieser Rechte er kennt und jeden Tag im Umgang mit seinen Mitmenschen und Kollegen berücksichtigt, aber auch, wie privilegiert viele von uns doch sind. Denn es gibt Länder, da ist das Thema Menschenrechte ein anderes, düsteres Kapitel. Als kleine Anregung habe ich einmal versucht, diese 30 Artikel auf die tägliche Zusammen­arbeit in Unternehmen, vor dem Hintergrund unserer Philosophie im CI People Interactions Team, umzuschreiben. Ich freue mich auf viele anregende Diskussionen und einen freien Meinungsaustausch!

Artikel 1-2

Gleichheit

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen." Dem ist im Grunde genommen nichts hinzuzufügen. Dieser Satz ist so universal und allgemeingültig, dass man ihn sich auf die Stirn tätowieren lassen könnte.

In Bezug auf unseren Arbeitsalltag lassen sich hier mehrere Dimensionen entdecken. Unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Religion & Co, sollten wir alle Mitmenschen und Kollegen gleich behandeln, also auch unabhängig davon, ob sie nun aus dem Vertrieb, dem Marketing, dem Maschinenraum, der Küche oder der Chefetage kommen. Machen wir uns frei von Hierarchien und Vorurteilen. Auch eingefahrene Denkmuster sollten wir kritisch hinterfragen. Manch einer mag sich an „die oberste Direktive" für Retrospektiven von Norman Kerth erinnert fühlen: „Regardless of what we discover, we understand and truly believe that everyone did the best job they could, given what they knew at the time, their skills and abilities, the resources available, and the situation at hand." Ich selbst möchte stets an das Gute im Menschen glauben und das schließt überraschenderweise auch Kollegen, Mitarbeiter und Chefs ein. Ich glaube fest daran, dass niemand zu einem 8-Stunden-Arbeitstag erscheint, um entweder nichts zu tun oder anderen das Leben schwer zu machen. Jeder von uns möchte doch etwas alleine oder gemeinsam für sich und andere erreichen und mit einem Gefühl von Zufriedenheit und Anerkennung nach Hause gehen. Daher sollten wir allen gegenüber auch offen sein und uns fair verhalten. Jeder von uns gibt zu jeder Zeit sein Bestes, und sollte dafür auch gleich und fair behandelt werden.

Artikel 3-5

Freiheit & Sicherheit

„Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person." Während Artikel 3 das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit garantiert, verbieten die Artikel 4 und 5 Sklaverei und Folter.

Für unseren Arbeitsalltag heißt das, dass wir jederzeit die Freiheit haben, zu gehen und woanders unser Glück zu suchen. Niemand sollte sich versklaven, erniedrigen oder mobben lassen müssen und auch niemand anderem solche Dinge antun. Für mich selbst hat das viel mit dem Gefühl der Sicherheit zu tun. In „Modern Agile" heißt es dazu: „Make Safety a Prerequisite". Jeder sollte sich in seinem Umfeld bzw. in seinem Job emotional und psychologisch sicher fühlen können. Nur so kann man Dinge ansprechen, die einen stören und sein volles Potenzial für sich, seine Firma und sein Team entfalten.

Artikel 6-11+28

Gesetz & Ordnung

In selbstorganisierten Teams und Unternehmen bedarf es einer Vielzahl von Gesetzen und einer Ordnung. Am Beispiel Straßenverkehr kann man sehr gut erkennen, wie viele Vorschriften und Regelungen notwendig sind, damit sich alle Verkehrsteilnehmer voneinander unabhängig und zu jeder Zeit frei bewegen können. Damit dies funktioniert, müssen alle Regeln nachvollziehbar, transparent und insbesondere für alle gleichermaßen  gültig sein. Hier kann man auch Bezug auf Artikel 1 und 2 nehmen, besonders auf den Aspekt, dass grundsätzlich erst einmal niemand absichtlich plant, gegen diese Ordnung zu verstoßen. Gedanken oder Aussagen wie: „Wer hat denn schon wieder den Drucker kaputt gemacht?", oder: „Das macht die doch mit Absicht!", sind nachvollziehbare erste Impulse, die einem durch den Kopf schießen mögen, wenn mal wieder etwas nicht so funktioniert, wie man es gerne möchte oder geplant hat. Aber nehmen wir uns doch kurz Zeit, um die ersten Emotionen zu verdauen und die Situation zu reflektieren. Vielleicht kannte jemand die Ordnung und Regelungen einfach nicht; ggf. sind diese auch nicht oder nicht mehr adäquat; vielleicht gab es andere, nicht transparente Gründe, warum etwas oder jemand nicht so funktioniert hat, wie ich es erwartet habe. Hier sollte zunächst immer, wie auch im Rechtsstaatsprinzip und unserem Grundgesetz festgehalten, die Unschuldsvermutung gelten.

Artikel 12

Privatsphäre

Jeder sollte das Recht auf Privatsphäre haben. Für unser Team CI People Interactions bedeutet dies, jeder hat das Recht zu entscheiden, was und wieviel davon er mit uns im Team oder mit jedem Einzelnen teilen möchte. Angefangen vom Privatleben oder solchen Dingen wie dem eigenen Gehalt. Ausserdem bedeutet es für uns auch, dass jeder sich seine Arbeitszeit so einteilen darf und soll, wie er das für richtig hält, und jeder dieses Recht auch zu respektieren hat. Ob nun Homeoffice oder Gleitzeit, jeder sollte seine eigenen Arbeitsstunden im Blick behalten und nicht die der Kollegen - auch ein Aspekt von Privatsphäre. Studien haben zudem gezeigt, dass es faktisch unmöglich ist, 8 Stunden am Stück konstruktiv und produktiv zu arbeiten, daher kann man das auch nicht von unseren Kollegen und Mitmenschen erwarten. Regelmäßige Pausen, ob im Internet, an der Kaffeemaschine oder bei der E-Zigarette, sind daher ein Muss, helfen bei der Balance und der Integration von Leben und Arbeiten und tragen zu einem gesünderen und nachhaltigeren Rhythmus bei.

Artikel 13-16

Zugehörigkeit

In diesen Artikeln geht es im Original um die Freiheit auszuwandern, Asyl zu erhalten, um das Recht auf Staatsangehörigkeit und das auf Freiwilligkeit bei der Eheschließung. Für mich bedeutet dies zusammengefasst das Recht auf Zugehörigkeit. Jeder sollte das Recht haben, sich in einem Team, einer Abteilung oder einer Firma aktiv zu beteiligen, sich einzubringen und diesen zugehörig zu fühlen. Identität ist die Summe vieler Teile und kann ungeheuer wichtig für uns Menschen sein. Sie eröffnet nicht nur neue Wege und Potenziale, sondern beeinflusst auch maßgeblich unser Wohlbefinden. Daher sollten wir auch stets reflektieren, ob wir unseren Kollegen, Chefs und Mitmenschen dieses Gefühl der Zugehörigkeit überhaupt ermöglichen, oder ob wir uns mal wieder unbewusst in unserem abgeschirmten Schneckenhäuschen verschanzen.

Artikel 17

Eigentum

„Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben."
„Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden." Dies gilt auch für geistiges Eigentum - ein Aspekt, der für viele im Arbeitsalltag relevant sein dürfte. Besonders, da die sogenannte Wissensarbeit, also Arbeit, bei der eine Wertschöpfung hauptsächlich durch geistige, kommunikative und kreative Arbeit generiert wird, mehr und mehr zunimmt. Und damit meine ich nicht nur, dass geistige Produkte im Rahmen der Arbeitstätigkeit dem Unternehmen gehören, was in vielen Arbeitsverträgen so gehandhabt wird, sondern eben auch die Wertschätzung und die Anerkennung für eben solche Ideen, Konzepte, geistige Arbeit oder Erfolge. Oft sind es auch Teamergebnisse oder -erfolge, die aber nur einzelnen Personen zugeordnet werden, was schnell zu Unmut oder Frustration führen kann.

Artikel 18-19

Meinungs- und Informationsfreiheit

Auch in Unternehmen sollte jeder das Recht auf Meinungsfreiheit und Zugang zu allen relevanten Informationen haben. Diversität hilft uns, in  Unternehmen Situationen aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und die besten Lösungen zu finden, denn nur durch ständiges Hinterfragen des Status Quo bleibt alles im Fluss, und schließlich bedeutet Veränderung leben oder sogar überleben. Man möchte sich gar nicht ausmalen, wie eine Welt aussehen würde, in der stets alles beim Alten und Gewohnten bliebe, in der wir immer noch im Elternhaus wohnten und nicht zu selbstständigen Individuen herangewachsen wären. Jeder bringt seine Lebenserfahrung und seine Sicht der Dinge mit an den Tisch, und damit dies jeder nach besten Wissen und Gewissen tun kann, benötigt auch jeder Kollege Zugang zu allen relevanten Informationen. Wer sich schon immer mal gefragt hat, warum er seine Kollegen nicht von seiner Idee überzeugen konnte, sollte vielleicht hinterfragen, ob er alle relevanten Informationen geteilt hat oder ob es Aspekte gibt, die er bisher nicht beleuchtet hat.

Artikel 20

Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Auch Gandhi sagte schon, dass man nicht Teil des Problems, sondern Teil der Veränderung oder der Lösung sein sollte. Wenn man etwas verändern möchte, sollte man es auch aktiv angehen. Idealerweise tut man dies in einer Gemeinschaft, in einem Team. Jeder sollte das Recht und die Zeit haben, sich in Communities of Practice oder Communities of Interest zu engagieren, um die Gemeinschaft auf friedliche Art und Weise voranzubringen und etwas zu bewegen. Es geht nicht darum, etwas über die Köpfe anderer hinweg zu entscheiden, sondern vielmehr darum, Themen in kleinen, selbstorganisierten Teams zu erarbeiten, voranzubringen, für die Gemeinschaft vorzubereiten und umzusetzen. Beteiligung, Mitgestaltung, Zugehörigkeit und Identifikation stärken darüber hinaus die ganze Gesellschaft - nicht umsonst ist Vereinskultur in Deutschland stark verbreitet.

Artikel 21

Allgemeines und gleiches Wahlrecht

Jeder sollte die Möglichkeit haben, sich im Unternehmen einzubringen und seine Meinung zu äußern, um seine Arbeitswelt maßgeblich zu beeinflussen und mitzugestalten. In vielen Unternehmen wird dies etwa durch Mitarbeiterbefragungen umgesetzt. Darüber hinaus gibt es verschiedene Initiativen, wie Teamrecruiting oder Open Fridays, bei denen Mitarbeiter sich ihre zukünftigen Kollegen selbst aussuchen können bzw. sich bspw. über Themen, wie Weiterbildung, Nachhaltigkeit oder Gehaltsrunden austauschen können. Ein Unternehmen gehört nicht nur einer Person, genauso wenig, wie die Unternehmenskultur nicht von einer Person bestimmt wird. Eine Unternehmung wird, dem Wortursprung nach, von allen Mitarbeitern unternommen und gestaltet. Wenn wir also das volle Engagement, Commitment und Potenzial nutzen wollen, müssen wir Mittel und Wege finden, die Unternehmung so zu gestalten und zu organisieren, dass möglichst viele Menschen mitgestalten können. So können wir die bestmögliche Motivation, Identifikation, Ausrichtung und Orientierung erreichen, um gemeinsam an einem Strang zu ziehen.

Artikel 22

Freie Entwicklung der Persönlichkeit

„Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf soziale Sicherheit, und Anspruch darauf, unter Berücksichtigung der Organisation und der zur Verfügung stehenden Mittel in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte  zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. „So oder ähnlich könnte dieser Artikel in einer Unternehmensfassung lauten. Jeder Angestellte sollte dahingehend gefördert und gefordert werden, seine Persönlichkeit einzubringen und sich weiterzuentwickeln, als Mensch und in der Gesellschaft.

Artikel 23+25

Recht auf fairen Lohn

Arbeit wird in der Physik als Kraft mal Strecke definiert, ist daher das Ergebnis der eingebrachten Energie. Und wie wir alle wissen, gibt es nichts im Leben umsonst. Alles im Leben „kostet" etwas, und wenn es nur ein „müdes Lächeln" ist. Daher sollte jeder das Recht auf eine faire Bezahlung haben. Nur: was bedeutet „fair" überhaupt? Sicherlich erhält heutzutage nicht jeder Mensch den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit. Dies hängt  natürlich in Firmen immer auch von der konkreten Situation und den Möglichkeiten ab. Trotzdem sollte man sich stets fragen, nach welchen Gesichtspunkten man einem Mitarbeiter das Gehalt A auszahlt, und einem anderem Mitarbeiter das Gehalt B. Hierzu zählen insbesondere Faktoren wie Geschlecht, Ausbildung, Visibilität und Verhandlungsgeschick. Wie können wir Wege finden, Gehälter „fairer" zu bestimmen? Macht eine „faire" Entlohnung „glücklich"? Studien belegen, dass hierbei vor allem das relative Gehalt, also das Gehalt im Vergleich zu Kollegen in gleichen oder ähnlichen Positionen, entscheidend ist. Zudem gibt es Studien, die aufzeigen, dass das Glück und die Zufriedenheit von Menschen jenseits eines Jahresgehalts von 60.000 EUR durch mehr Geld nicht mehr (signifikant) steigen. Wer also 120.000 EUR verdient, arbeitet im Zweifel soviel, dass er kaum noch Freizeit hat und im Durchschnitt letzlich unglücklicher ist, als jemand, der 60.000 EUR im Jahr verdient und über mehr Freizeit verfügt. Aus solchen Studien können sich spannende Diskussionen in Unternehmen ergeben. Manche Firmen experimentieren hierzu mit eigenen Tarifverträgen, offenen Gehaltsrunden, Mitarbeiter-Mitbestimmung etc. Ein Königsweg ist sicherlich schwer auszumachen. Genau so, wie Agilität immer individuell ist, sind auch Wege für eine bessere, zufriedenstellende Entlohnung stets individuell. Ein Austausch zum Thema Fairness ist in jedem Fall eine lohnende und erstrebenswerte Diskussion, auch für Ihr Unternehmen.

Artikel 24

Recht auf Erholung und Freizeit

„Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit, und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub." Punkt. Dieses Recht wird in Deutschland zusätzlich durch das Arbeitsschutzgesetz sichergestellt. Wer etwa zu viele Überstunden aufbrummt oder zum Verschleppen von Urlaub und Erholung  beiträgt, kommt nicht in den Genuss von gesunden, motivierten Mitarbeitern, die nachhaltig und dauerhaft Mehrwert schaffen, und verstößt darüber hinaus auch noch gegen Menschenrechte. Weiterhin haben Studien gezeigt, dass Mitarbeiter, die sogar krank zur Arbeit erscheinen oder nicht genügend Ausgleich erhalten, Unternehmen um ein Vielfaches mehr kosten, als Kollegen, die mit einer leichten Erkältung auch mal daheim bleiben oder ihren Urlaub richtig nutzen.

Artikel 26-27

Recht auf Bildung und Kultur

Jeder Angestellte sollte die Möglichkeit haben, sich beruflich weiterzubilden, sei es durch Trainings, Schulungen, Bücher, Veranstaltungen oder Konferenzen. Weiterbildung ist das A und O für „fitte und saftige Gehirne" voller Motivation und neuer Impulse für die Arbeit. Wer glaubt, nur mit einer Berufsausbildung von vor 30 Jahren in unserer heutigen, dynamischen und sich stets verändernden Welt überleben zu können, ist auf dem Holzweg oder in einer absoluten Nische unterwegs. Um als Unternehmen heutzutage zu bestehen, muss in die Mitarbeiter, ihr Wissen und ihre Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit investiert werden. Dies hilft nicht nur dabei, mit den bestehenden Mitarbeitern langfristig erfolgreich zu sein, sondern ist auch Grundvoraussetzung dafür, um als attraktiver Arbeitgeber für die High-Potentials von morgen relevant und interessant zu sein. Durch die persönliche Entwicklung Ihrer Mitarbeiter und Kollegen entwickeln Sie sich gemeinsam als Unternehmen weiter. 

Artikel 29

Grundpflichten

Agilität bedeutet keinesfalls, dass jeder das tun kann, was er möchte. In selbstorganisierten Systemen bedarf es eines hohen Grades an Ordnung und einer Vielzahl von Regelungen, um eine schnelle und veränderungsbereite Unternehmung zu gewährleisten. Analog zum Straßenverkehr muss es also eine Vielzahl von Regeln, Rechten und Gesetzen geben, die ein schnelles und autonomes Funktionieren des Systems ermöglichen. Das bedeutet aber auch, dass alle Teilnehmer eines solchen Systems, nennen wir sie einmal „Mitarbeiter" im System „Unternehmen", gewisse Pflichten haben. So hat beispielsweise jeder die Pflicht gegenüber der Gemeinschaft, die gegenseitige Wahrnehmung seiner Rechte zu ermöglichen, diese zu schützen und das gemeinsame Ziel der Unternehmung voranzutreiben. Wie heißt es so schön: die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo dieFreiheit des Nächsten beginnt.

Artikel 30

Auslegungsregel

Kein Artikel dieser Aufzählung, genauso wenig wie die der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, darf so ausgelegt werden, dass er andere Artikel daraus oder gar die Rechte anderer benachteiligt.

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