Digitale Barrierefreiheit, auch Accessibility oder kurz “A11Y”, wird mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) 2025 Pflicht. Und wo steht Ihre Anwendung? Wir bieten Orientierung in der Bestandsaufnahme, beraten zu den Mindestanforderungen des BFSG und unterstützen bei der Umsetzung in UX, Android/iOS sowie Web Frontend Development bis hin zum Testing.
Alle Inhalte einer Anwendung müssen für alle User verständlich und lesbar sein.
Valider Code ist die Voraussetzung für eine positive Nutzererfahrung und eine intuitive Usability.
Jede Anwendung muss mit Hilfe einer Tastatur bedient und navigiert werden können.
User mit Sehschwächen sind darauf angewiesen, dass Inhalte von Bildern zugänglich gemacht werden.
Headlines helfen Nutzergruppen, die Hilfsmittel verwenden, die Bedeutung einer Seite oder einer Ansicht zu verstehen.
Listen helfen dabei, Beziehungen zwischen Inhalten zu verstehen.
Links oder Buttons sind die zentralen Elemente, mit denen die Nutzer*innen eine Aktion ausführen können.
Tabellen erleichtern das Verständnis der Beziehungen zwischen verschiedenen Arten von Informationen.
Formulare ermöglichen die Eingabe von Informationen, die nach dem Absenden verarbeitet werden können.
Unter Medien fallen Inhalte wie aufgezeichnete und live gesendete Audio- und Videodateien.
User mit einer Leseschwäche bevorzugen Inhalte in Form von Videos. Die intuitive Bedienbarkeit muss gewährleistet sein.
Transkripte ermöglichen es Nutzer*innen mit eingeschränktem Hörvermögen, Audioinhalte trotzdem zu verstehen.
User müssen Inhalte immer lesen und zuordnen können, auch wenn die Textgröße auf 200 Prozent vergrößert wurde.
Bestimmte Arten von Stroboskopen oder blinkenden Animationen können Krampfanfälle auslösen.
Der Farbkontrast gibt an, wie gut lesbar Farben sind, wenn sie neben- oder übereinander liegen.
User mit motorischen Problemen können nur schwer Elemente bedienen oder an ihnen vorbeiscrollen, die keine Abstände aufweisen.